Merkzetterl
Das Merkzetterl ist leer.
Das Einkaufssackerl ist leer.
Kostenloser Versand möglich
Kostenloser Versand möglich
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.
Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht.
ISBN/GTIN

Eigentum und Zeitablauf - das dominium sine re im Grundstücksrecht.

Zugleich ein Beitrag zur Enstehungsgeschichte des BGB.. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
Verkaufsrang63583inRecht
EUR84,95

Beschreibung

Das Grundbuch gewährleistet, daß die in ihm verzeichneten Rechte mit der Zeit nicht ungewiß werden.
902 knüpft daher an die Eintragung des Berechtigten die Folge, daß seine Ansprüche nicht verjähren. Ist der Eigentümer jedoch nicht eingetragen, verjährt sein Herausgabeanspruch nach 30 Jahren. Hiernach kann er zudem den Berichtigungsanspruch entgegen
898 nicht mehr geltend machen, was sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt. Nach 30 Jahren wird das Eigentumsrecht also dauerhaft von den Rechtsverwirklichungsansprüchen getrennt, es kommt zu einem "dominium sine re": Der Besitzer ist gegen Herausgabeansprüche auch der Rechtsnachfolger des Eigentümers geschützt, darf die Nutzungen behalten und ist schadensersatzberechtigt. Ihm fehlt allein die formale Stellung als Eigentümer.

Der Gesetzgeber suchte, eine solche rechtlich wie wirtschaftlich sinnlose Erscheinung mittels der Tabularersitzung gemäß
900 zu verhindern, was jedoch nicht umfassend gelang. Zudem versagt das in
927 vorgesehene Aufgebotsverfahren gerade in seinem Hauptanwendungsfall, in welchem dem Käufer das Grundstück zwar übergeben, aber nicht übereignet wurde. Denn auch nach Verjährung des Verschaffungsanspruchs besteht sein Besitzrecht fort, so daß weder er Eigentum noch der Eigentümer Besitz erlangen kann. Dennoch soll der Eigentümer sein "Eigentumsrecht" anmelden und so den Eigentumserwerb des Besitzers hindern können. Um die vom Gesetz nicht geregelten Fälle eines "dominium sine re" zu lösen, wird von einem Aneignungsrecht des Besitzers ausgegangen, das dieser mit der Entstehung einer solchen Erscheinung erhält. Von da an ist er umfassend, auch gegenüber dem Eigentümer, geschützt. Er kann analog
927 dessen Ausschluß betreiben, ohne Rücksicht darauf, ob jener noch eingetragen ist oder sein "Recht" anmeldet.

Eine Verwirkung von Herausgabe- und Berichtigungsanspruch ist abzulehnen. Sie hat das sinnlose "dominium sine re" erst zur Folge, das der Gesetzgeber mit guten Gründen vermeiden wollte. Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sind auf andere, gesetzeskonforme Art zu lösen.
Weitere Beschreibungen

Details

ISBN/EAN978-3-428-10138-2
ProduktartBuch
EinbandKartoniert, Paperback
Erscheinungsdatum24.10.2000
Reihen-Nr.238
Seiten263 Seiten
SpracheDeutsch
Illustrationen263 S.
Artikel-Nr.1425483
WarengruppeRecht
Weitere Details

Reihe

Unser Service

  • ÖSTERREICHWEIT VERSANDKOSTENFREI FÜR BESTELLUNG AB 20 EUR!
  • Filialverfügbarkeit ist bei lagernden Titeln ersichtlich
  • Abholung in einer unserer Buchhandlungen
  • 30 Tage Rücktrittsrecht

Lieferbarkeit

Der angebotene Artikel ist in der Regel innerhalb 48 Stunden versandfertig. Sollte es wider Erwarten nicht so sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
Achtung Schulartikel (Lehrbücher/Lösungshefte) können eine längere Lieferzeit haben.

Bewertungen

Autor