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Die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde

BuchKartoniert, Paperback
Verkaufsrang3328inRecht
EUR46,95

Beschreibung


Zweck, Bedeutung und Umfang des vollen Beweises sowie die Bedeutung des § 292 Abs 2 ZPO


Die Zivilproessordnung (ZPO) verankert die freie richterliche Beweiswürdigung, lässt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Diese Arbeit untersucht eine dieser Ausnahmen: die Beweiskraft der öffentlichen Urkunden gemäß § 292 ZPO. Demnach begründen öffentliche Urkunden vollen Beweis dessen, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt, sowie von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird.

Zunehmend wird der volle Beweis, den öffentliche Urkunden erbringen, als Bindung an deren Aussagen verstanden. Es erscheint jedoch unklar, welche inhaltlichen Bestandteile der öffentlichen Urkunden erfasst sind. Dies wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, vor allem in Bezug auf das rechtliche Gehör der Parteien des Zivilprozesses, die am Erstellungsverfahren der öffentlichen Urkunde nicht beteiligt waren.

Gegenstand der Untersuchung sind daher Zweck, Bedeutung und Umfang des vollen Beweises sowie die Bedeutung des § 292 Abs 2 ZPO, der den Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Vorgänge und Tatsachen sowie der unrichtigen Beurkundung als zulässig erklärt.
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Details

ISBN/EAN978-3-7046-9284-9
ProduktartBuch
EinbandKartoniert, Paperback
Erscheinungsdatum15.12.2023
Reihen-Nr.302
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.18067554
WarengruppeRecht
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Autor

Mag.iur. Dr.iur. Ursula Huger war als Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien beschäftigt und ist nunmehr Rechtsanwaltsanwärterin bei der HUGER Rechtsanwalts GmbH.

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