Stefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des Verfassungsrechts, die »Einstellung« der konkreten Verfassungsordnung zu externen Rechtskontexten und die exogenen Effekte eines transnationalen Feldes der Rechtskommunikation. Unter diesen Bedingungen fügt sich vergleichende Argumentation legitim in überkommene Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität ein.
Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.