Ein MeilensteinDas neue Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin schützt vor Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Handeln im weiten Sinn, also auch im öffentlich-rechtlichen Bildungswesen oder beim Handeln von Behörden wie der Polizei Berlin, und geht im Anwendungsbereich über das AGG hinaus. Als erstes Landesantidiskriminierungsgesetz ist es wichtiger Ausgangspunkt für nachfolgende Diskussionen und kann Vorbild für Regelungen in anderen Bundesländern sein.Der neue Handkommentar zum LADG Berlinbietet sowohl den verpflichteten Akteuren im öffentlichen Dienst als auch von Diskriminierung Betroffenen Rechts- und Handlungssicherheit bei der Anwendung des bundesweit ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes. Er erläutert verständlich die Unterschiede zu bereits bestehenden Regelungen und legt die Schwerpunkte auf die Themen AnwendungsbereichErweiterte bzw. umformulierte Diskriminierungsmerkmale, insbesondere "chronische Erkrankung", "Lebensalter", "rassistische/antisemitische Zuschreibung", "sozialer Status"Beweislastverteilung/VermutungsregelungSchadensersatzpflichtenRechtsschutzVerbandsklage durch AntidiskriminierungsverbändeFunktion und Aufgaben der Ombudsstelle