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Beschreibung

Ein Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Praxis

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser hat durch sein jahrzehntelanges Wirken als Universitätslehrer zahlreiche Generationen von Juristinnen und Juristen geprägt und durch seine unzähligen Fachbeiträge Theorie und Praxis des Steuerrechts wesentlich beeinflusst.

Anlässlich seines 65. Geburtstags widmen ihm Steuerrechtsexpert:innen aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis die vorliegende Festschrift. Der thematische Bogen der Beiträge ist aufgrund der vielfältigen juristischen Interessen des Jubilars umfassend und spannt sich ausgehend vom Steuerrecht über das Gesellschaftsrecht und Europarecht bis hin zum Strafrecht.
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Details

ISBN/EAN978-3-7073-4934-4
ProduktartBuch
EinbandGebunden
Verlag
Erscheinungsdatum05.03.2024
Seiten752 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.18150959
WarengruppeRecht
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Autor

Markus Achatz ist Professor an der Universität Linz und ist seit 2013 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Er ist Steuerberater und seit 1996 Partner der international renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft LeitnerLeitner.
Schwerpunkte seiner Arbeiten liegen im nationalen und europäischen Steuerrecht, vor allem im Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrecht. Er hat sich insbesondere auf die Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Er ist Autor einer Vielzahl national und international anerkannter wissenschaftlicher Publikationen.
Sebastian Bergmann ist Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei BERGMANN HABSBURG Rechtsanwälte und lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz.



Thomas Bieber ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und seit Februar 2022 Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist im dort gegründeten Forschungsinstitut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (ZAW Linz) leitend tätig und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Zoll- und Umsatzsteuerrechts sowie des besonderen Verbrauchsteuerrechts.

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